Zuschüsse
Sie möchten Ihre neuen Produkte von Lutz vom Staat bezuschussen lassen? Einbruchschutz? Energieeffizienz? Hier erfahren Sie alles wichtige über Zuschüsse und günstige Darlehen des Staates. Bitte beachten Sie, dass diese Seite nur einen Einblick in die Förderprogramme der BAFA und KfW eröffnen. Eine detaillierte Darstellung aller Einzelheiten erhalten Sie auf den Seiten der BAFA und KfW.

BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) seit 15.08.2022
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Es werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Konditionen
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Einbruchschutz
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen im Jahr 2022 nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.
Ihren staatlichen Zuschuss zum Einbruchschutz können Sie bequem von zu Hause über das KfW-Zuschussportal beantragen.
Einbruchschutz - Zuschuss 455-E
Es werden folgende Maßnahmen gefördert:
- der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche
- der Einbau von Nachrüstsystemen für vorhandende Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig, da sie der DIN EN 50131 nicht entsprechen
- der Einbau von Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion nach DIN VDE V 0826-1
- der Einbau von Türspionen z. B. Kamerasysteme
- inkl. den erforderlichen Nebenarbeiten z. B. ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift, Markierungen zur tastbaren Orientierung, Maler-, Putz- oder Estricharbeiten oder Verlegung von Steckdosen
Detaillierte Informationen zum Einbruchschutz - Zuschuss 455-E
Konditionen
500 € bis 1.000 € förderfähige Investitionskosten: 20 %
Darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten bis 15.000 €: 10 %
BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM) bis 14.08.2022
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot. Dies umfasst u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden.
Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt.
BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 Prozent,
- Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 Prozent,
- Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 Prozent,
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent,
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 Prozent,
- sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
- Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr
- Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)
Konditionen
Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus).
Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit. Im Teilprogramm für Nichtwohngebäude (BEG WG) beträgt diese bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, aber maximal 15 Millionen Euro. Für Vollsanierungen oder Neubauten steigt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im Teilprogramm Wohngebäude (BEG WG) und auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG), aber jeweils bis maximal 30 Millionen Euro.
Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Bei der Beantragung von
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder
- Anlagentechnik (Außer Heizung)
Energieeffizientes Sanieren bis 31.12.2021
Im Bereich des energieeffizienten Sanierens benötigen Sie einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz. Aus diesem Grund arbeitet die Firma Lutz seit vielen Jahren mit einem Experten auf dem Gebiet der Energiefachberatung zusammen. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz, um die Voraussetzungen der KfW für einen Investitionszuschuss oder -kredit für Ihr Projekt zu erfüllen.
Energieeffizientes Sanieren - Zuschuss 430
Es werden z. B. folgende Maßnahmen gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Heizung- und Lüftungspaket
- Einzelne energetische Maßnahmen wie z. B. Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche
- Kauf von saniertem Wohnraum
Detaillierte Informationen zum energieeffizienten Sanieren - Zuschuss 430
Konditionen
- KfW-Effizienzhaus 55: 40,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €, bis zu 48.000 € für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 35,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €, bis zu 42.000 € für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 30,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €, bis zu 36.000 € für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €, bis zu 33.000 € für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit
- Einzelmaßnahmen: 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 €, bis zu 10.000 € für jede Wohneinheit
Energieeffizientes Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung 431
Es werden rund um energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Neubau eines KfW-Effizienzhauses die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz gefördert. Dies schließt folgende Aufgaben mit ein:
- Leistungen zur Detailplanung
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
- Kontrolle der Bauausführung
- Abnahme und Bewertung der Maßnahmen
Detaillierte Informationen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung 431
Konditionen
Für die qualifizierte Baubegleitung werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten für den Experten (bis zu 4.000 € pro Vorhaben) gewährt.
Energieeffizientes Sanieren - Kredit 151/152
Es werden z. B. folgende Maßnahmen gefördert, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Heizung- und Lüftungspaket
- Einzelne energetische Maßnahmen
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche
- Kauf von saniertem Wohnraum
Detaillierte Informationen zum energieeffizienten Sanieren - Kredit 151/152
Konditionen
- Kredithöhe: KfW-Effizienzhaus bis zu 120.000 €; Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 €
- Sollzins: 0,75 % pro Jahr
- Laufzeit: 4 - 10 Jahre
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1- 2 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Sollzins: 0,75 % pro Jahr
- Laufzeit: 11 - 20 Jahre
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1- 3 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Sollzins: 0,75 % pro Jahr
- Laufzeit: 21 - 30 Jahre
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1- 5 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Sollzins: 0,75 % pro Jahr
- Laufzeit: 4 - 10 Jahre
Energieeffizientes Sanieren – Ergänzungskredit 167
Es werden z. B. folgende Maßnahmen gefördert:
1. Einzelmaßnahmen
Als Einzelmaßnahmen fördern wir Heizungsanlagen, die die Förderbedingungen für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfüllen.
2. Kauf von saniertem Wohnraum
Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungsanlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Detaillierte Informationen zum energieeffizienten Sanieren – Ergänzungskredit 167
Konditionen
- Sollzins: 0,78 % pro Jahr
- Laufzeit: 4 - 10 Jahre
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1- 2 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Auszahlung: 100 %
- Kredithöhe: bis zu 50.000 €

Klimaschutz mit Lutz
Wer heute baut oder renoviert, macht dies mit Weitsicht und übernimmt die Verantwortung für kommende Generationen. Fenster und Türen von Lutz sparen aufgrund ihrer hervorragenden Dämmeigenschaften wertvolle Heizenergie und Kosten. Außerdem werden durch neue materialoptimierte Konstruktionen wertvolle Ressourcen geschont. In der Summe ergibt sich so eine hohe CO2-Reduktion, sodass auch das Klima von Ihren neuen Fenstern und Türen profitiert. Damit entscheiden Sie sich für eine umweltschonende Fenster- oder Türenlösung, die in einem Gesamtkonzept der Nachhaltigkeit eingebettet ist.
- Weniger Energieverbrauch und weniger CO2-Ausstoß durch verbesserte Wärmedämmung
- Optimierter Materialeinsatz durch intelligente Konstruktionen
- Aktiver Umweltschutz durch konsequentes Recycling und vollständigen Verzicht auf bleihaltige Stabilisatoren
Individuelle Beratung
Unsere Fachberater/-innen freuen sich auf Ihren Besuch in unseren Ausstellungsräumen. Wir möchten Sie ausführlich und in einem angemessenen Zeitrahmen beraten. Hierfür können Sie natürlich auch telefonisch oder per E-Mail einen individuellen Beratungstermin in unserer Ausstellung auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
Öffnungszeiten
Ausstellung und Beratung
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr |
Samstag | 9:00 - 13:00 Uhr |
